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Channel: Kommentare zu: Social Recruiting: JobCrowd macht Internetnutzer zu Headhuntern
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Von: David

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Vielen Dank für den Link mit weiteren Erläuterungen. Wenn ich das richtig verstanden habe, liegt ein Werkvertrag vor, sprich der Personalvermittler ist selbständig und hat ein Gewerbe anzumelden und zwar schon bereits wenn man einen Job in irgendeiner Art und Weise bewirbt, da ja bereits dann eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Eine Freizeitbeschäftigung kann bei den genannten Summen (“mitunter ein ganzes Monatsgehalt”) ja wohl ausgeschlossen werden.

Dies hat zur Folge: Erstellung von GuV, Versteuerung der Einnahmen, Anmeldung der Nebentätigkeit beim Arbeitgeber etc. – macht das ganze Modell deutlich weniger attraktiv, oder sehr nur ich das so?

Wie ist das Verhältnis zwischen Unternehmen, Personalvermittlern und der Plattform? Bei einem direkten Verhältnis zwischen Unternehmen und Personalvermittlern begeben sich diese doch in die Gefahr einen “schwarz” operierenden Personalvermittler zu beauftragen und vielleicht sogar noch eine Provision auszuzahlen? Klar ist der Personalvermittler am Ende selbst für die Versteuerung und rechtliche saubere Abwicklung zuständig, doch ob das die Finanzbehörden und Gerichte auch so sehen, mag ich zu bezweifeln. Schließlich ist die Plattform so ausgelegt, dass dies nicht im geringsten erforderlich ist oder geprüft wird.

Ein ganz heißes Pflaster würde ich sagen oder liege ich mit meiner nicht juristischen Einschätzung nach Durcharbeitung des verlinkten Beitrags irgendwo falsch?

Und das ohne einen Hinweis auf der Seite bezüglich der rechtlichen Konsequenzen wenn man sich hier als Personalvermittler versucht (nicht erst bei der Prämienauszahlung, denn die Gewinnerzielungsabsicht liegt ja schon vorher vor) ist schon sehr gewagt oder etwa kalkuliert? Aber mit dem ganzen rechtlichen Kram drumherum wird es wohl sehr schwer werden…


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